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Professor
Professor beziehungsweise Professorin ist die Amts- und Berufsbezeichnung des Inhabers einer Professur (eines Lehramts als Professor bzw. eines Lehrstuhls). Anders als etwa beim Doktorgrad handelt es sich nicht um einen akademischen Grad. Nicht jeder Professor bekleidet eine Professur.
Professur (von lateinisch profiteri ‚bekennen‘ in der Bedeutung „sich öffentlich als Lehrer zu erkennen geben“) bezeichnet im deutschen Sprachraum primär eine Stellung als Hochschullehrer. Eine Professur ist im Normalfall mit einer Denomination („Professur für …“) versehen, die genau festlegt, welches Fachgebiet vertreten werden soll. Besetzt wird eine Professur im Regelfall durch ein aufwändiges und durch die Hochschulgesetze rechtlich formalisiertes Auswahlverfahren, das sicherstellen soll, dass die Auswahl der gesetzlich geforderten Bestenauslese entspricht, also nach Eignung, Leistung und Befähigung erfolgt.
Die Hauptaufgabe von Professoren an Hochschulen, insbesondere an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen, das sind Hochschulen mit Promotions- und Habilitationsrecht, ist die eigenverantwortliche Durchführung wissenschaftlicher Forschung und Lehre im Sinne des humboldtschen Bildungsideals. Professur und Lehrstuhl sind dabei nicht gleichbedeutend: Jeder Lehrstuhlinhaber ist Professor, aber nicht umgekehrt.
In Deutschland kann die Bezeichnung Professor unter bestimmten Umständen auch als Ehrentitel an Personen verliehen werden, die kein entsprechendes Amt bekleiden, beispielsweise an Künstler. Im Land Baden-Württemberg kann wie in Österreich die Bezeichnung „Professor“ oder „Professorin“ ohne Zusätze als nichtakademischer Ehrentitel an verdiente Bürger verliehen werden (siehe Professor (Ehrentitel in Baden-Württemberg)).