Nürnberger Lebkuchen - Online-Puzzles
Nürnberger Lebkuchen
Nürnberger Lebkuchen ist eine geschützte Herkunftsbezeichnung für Lebkuchen aus Nürnberg, die seit 1. Juli 1996 als geschützte geographische Angabe (g. g. A.) nach europäischem Recht anerkannt ist. Demgemäß dürfen ausschließlich solche Lebkuchen als „Nürnberger Lebkuchen“ angeboten werden, die auf dem Gebiet der Stadt Nürnberg hergestellt wurden. Darüber hinausgehende Anforderungen wie etwa eine Einschränkung auf besondere Lebkuchenarten oder irgendwelche Qualitätskriterien sind mit dem Begriff nicht verbunden.
Nach verschiedenen Quellen soll es bereits seit 1927 einen rechtskräftigen Schutz für die Bezeichnung gegeben haben, die seit 1995 auch EU-weit geschützt ist. Die juristische Natur dieses Schutzrechts und genauere Kriterien sind unbekannt. Seit 1978 besteht außerdem eine nicht rechtsverbindliche Eintragung als geographisches Herkunftsgewährzeichen (RAL-RG 0131) im Register des RAL-Instituts.