Transport - Straßenverkehr - Online-Puzzles
Straßenverkehr
Der öffentliche Straßenverkehr findet auf allen Flächen statt, die durch Bundes-, Landes- oder Kommunalrecht der Allgemeinheit gewidmet sind (öffentlich rechtlicher Verkehrsraum). Auch nicht gewidmete Verkehrsflächen (tatsächlich oder bedingt öffentlicher Verkehrsraum) wie das Tankstellengelände, die der Allgemeinheit zu Verkehrszwecken offenstehen, werden hierunter zusammengefasst. Verkehrsteilnehmer ist jeder, der diese Flächen benutzt.Areale wie das Betriebs- oder Privatgelände, die durch Schranken oder andere bauliche Maßnahmen den allgemeinen Zugang ausschließen, zählen nicht zum öffentlichen Verkehrsraum. Die Straßenverkehrs-Ordnung, das Straßenverkehrsgesetz und die Fahrerlaubnis-Verordnung finden grundsätzlich auf diesen Flächen keine Anwendung.
Zum Verkehrssystem Straßenverkehr gehören die Verkehrswege, Verkehrsmittel und weitere Einrichtungen wie Tankstellen, Parkplätze und Parkhäuser.Der Straßenverkehr wird durch Fußgänger, durch muskelkraftbetriebene Fahrzeuge (z. B. Fuhrwerke, Fahrräder) und durch Motorkraft bewegte Fahrzeuge (Kraftfahrzeuge) wahrgenommen. Staatliche Einrichtungen, wie das Kraftfahrt-Bundesamt, die Bundesanstalt für Straßenwesen, das Bundesamt für Güterverkehr oder die Polizei, überwachen den Verkehr und Gerichte geben Rechtssicherheit. Auch Pannenhilfen, Tankstellen, Werkstätten, Fahrschulen, Zubehörläden, Verkehrsclubs und Fachjournale sind wichtige Akteure.In den meisten Fällen ist die öffentliche Hand für das Straßennetz zuständig. Motorverkehrsmittel gehören hingegen meist Unternehmen oder Privatpersonen.Theoretische Modelle zur Beschreibung des Straßenverkehrsflusses sind beispielsweise das Fundamentaldiagramm sowie das Nagel-Schreckenberg-Modell.